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Als Neuling selbstständig

Dezember 18th, 2008 · Keine Kommentare

Irgendwann war es bei jedem erfolgreichen Unternehmer einmal so weit: Der erste Gewerbeschein wurde gekauft, die erste Firma gegründet. Wahrscheinlich ist in der Situation noch nicht das Geld für externe Berater in dem Maße vorhanden, als dass man sich umfangreich betriebswirtschaftlich oder rechtlich beraten lassen könnte.

Aus diesem Grund hier an dieser Stelle eine kleine, nicht abschließende Übersicht, was ein Neuling in der Selbstständigkeit so alles beachten sollte.

Art der Tätigkeit

Zunächst einmal ist es natürlich wichtig, für sich selbst erst einmal die Tätigkeiten während der Selbstständigkeit festzulegen, denn: Die Tätigkeiten müssen in der Regel in den Gewerbeschein eingetragen werden. Als Tipp an dieser Stelle kann es nur empfohlen werden, die Tätigkeitsbereiche so allgemein wie möglich zu formulieren – also beispielsweise nicht:

“Handel mit verpackten Gummibärchen“ Solch eine Angabe führt gleich zu mehreren Problemen: Stellen Sie sich doch einmal vor, Sie kommen jetzt an einen guten Großhändler-Kontakt und möchten Ihr Sortiment zukünftig auch auf Lakritzstangen ausweiten; in diesem Fall müssten sie extra wieder zum Gewerbeamt laufen, um sich auch diese Tätigkeit genehmigen zu lassen. Ich würde daher im Falle von Handel die folgende Angabe verwenden: „Handel mit Waren aller Art“ – so haben Sie auch nach der Anmeldung jederzeit die Möglichkeit, Ihr Produktsortiment umzustellen.

Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Viele Neulinge, die sich selbstständig machen, werden dies wohl erst einmal mit einem Verkauf von Waren aller Art über das Internet tun. An dieser Stelle sei nur kurz einmal darauf hinzuweisen, dass bei so genannten Fernabsatzverträgen zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen: Das fängt damit an, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht gewährt werden muss, das Angebot hinsichtlich der Preisangabenverordnung rechtskonform sein muss, bestimmte Angaben zum Versand gemacht werden müssen, etc.

Passiert dies nicht, so drohen kostenpflichtige Abmahnungen, die gut und gerne einmal 1.000 Euro kosten können. Aus diesem Grund ist es jedem zu empfehlen, sich vor dem Beginn seiner Selbstständigkeit von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit nicht gleich schon der Start der Selbstständigkeit in die Hose geht.

Tags: Wirtschaft & Handel

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